Lektion 10 von 19 · Auf deiner Website live gehen · 0:49
Was deine Zugänge dürfen
Die Stimme in diesem Video ist mit KI erzeugt.
Unter Konto, Zugänge legst du bei jedem Zugang fest, was er über das Tagesgeschäft hinaus darf, etwa Öffnungszeiten pflegen oder die Rechnungen ansehen. Jeder Schalter gilt sofort, ohne neue Anmeldung.
In Kürze
- Ohne Schalter sieht ein Zugang Anrufe, Gespräche und Termine, hakt Rückrufe ab und weist sie zu, schreibt Notizen und gibt Postfach-Entwürfe frei. Das steht oben als Immer dabei.
- Darunter stehen die Schalter in drei Gruppen: Assistent, Hub und Website und Konto. Jeder hat einen Satz mit Beispiel, am Anfang sind alle aus.
- Was du einschaltest, steht bei der Person auf ihrer Startseite unter Außerdem für dich freigeschaltet und als Punkt in ihrem Menü, etwa Mein Assistent.
- Dein Passwort, die Zwei-Faktor-Anmeldung, der Support-Zugriff und die Zustimmung zum Auftragsverarbeitungsvertrag bleiben immer bei dir. Dafür gibt es keinen Schalter.
- Jede Änderung steht im Verlauf des Zugangs.
Schritt für Schritt
Klick im Menü auf Konto und oben auf den Reiter Zugänge.
Unter Vergebene Zugänge klickst du in der Zeile der Person auf Was darf …?, bei Lisa Krämer also auf Was darf Lisa?. Darunter klappt der Kasten mit den Schaltern auf.
Lies den Satz unter einem Schalter, er sagt mit einem Beispiel, was die Person damit darf. Soll Lisa die Öffnungszeiten für den Sommer umstellen, schalte Leistungen und Öffnungszeiten ein.
Unten erscheint „Gespeichert und sofort wirksam, ohne neue Anmeldung“, in der Zeile steht jetzt Darf zusätzlich: Leistungen und Öffnungszeiten. Einen Knopf zum Speichern gibt es nicht.
Bei Lisa steht nach dem nächsten Neuladen der Seite Mein Assistent im Menü und auf ihrer Startseite unter Außerdem für dich freigeschaltet.
Öffnet sie ihren Assistenten, kommt sie in den Kalender mit Öffnungszeiten und Leistungen. Unter allen anderen Teilen steht für dich nicht freigeschaltet.
Manche Schalter nehmen einen anderen mit: Tarif und Zahlungen verwalten schaltet Tarif und Verbrauch ansehen mit ein. Schaltest du Ansehen aus, geht auch Verwalten aus.
Gibst du jemandem Zugänge verwalten, lädt diese Person neue Kolleginnen und Kollegen ein, kann aber nur weitergeben, was sie selbst darf. Ihre eigenen Rechte ändert sie nicht, gesperrte Zugänge gibst nur du wieder frei.
Ausschalten geht genauso: Schalter aus, es gilt sofort. Ohne Schalter sieht die Person wieder nur das Tagesgeschäft im Hub.
Beispiel aus der Praxis
Lisa pflegt die Sommerzeiten selbst
Bei Sanitär Brinkmann arbeitet Lisa Krämer im Büro. Im Juni gehen die Monteure früher los, die Öffnungszeiten sollen auf Mo-Fr 7-15 Uhr. Bisher hat Anna Brinkmann das abends selbst umgestellt. Jetzt schaltet sie bei Lisa Leistungen und Öffnungszeiten ein. Lisa öffnet am nächsten Morgen Mein Assistent, klickt auf den Kalender und stellt die Zeiten um. Der Assistent vergibt ab dann nur noch Termine in den neuen Zeiten.
Zweites Beispiel: Die Steuerberatung braucht jeden Monat die Rechnungen. Anna schaltet für ihre Bürokraft Tarif und Verbrauch ansehen ein. Sie lädt die Rechnungen als PDF selbst herunter. Kaufen, wechseln oder kündigen kann sie nichts, das gehört zum Schalter Tarif und Zahlungen verwalten.
Wo es oft hakt
Lisa sieht den neuen Menüpunkt nicht.
Neue Menüpunkte erscheinen nach dem nächsten Neuladen der Seite. Das Recht selbst gilt sofort. Auf ihrer Startseite steht der Bereich dann unter Außerdem für dich freigeschaltet.
Im Hub fehlen „Fotos anfordern“ oder „Beenden“.
Beides ist ein eigener Schalter unter Hub und Website, Fotos anfordern und Hängende Gespräche beenden, für jeden Zugang zunächst aus. Schalte ihn ein, dann steht der Knopf beim nächsten Öffnen im Hub.
Sie sieht „Dieser Bereich ist für dich nicht freigeschaltet“.
Sie hat eine Seite geöffnet, für die ihr kein Schalter freigeschaltet ist. Schalte bei ihr unter Was darf …? das passende Recht ein, es gilt beim nächsten Klick.
Unter einem Schalter steht „Das darfst du selbst nicht weitergeben“.
Dann bist du mit einem Zugang angemeldet, nicht als Inhaber. Weitergeben kannst du nur, was du selbst darfst. Den Rest schaltet die Person frei, die dir den Zugang gegeben hat.
In einer Zeile fehlt „Was darf …?“.
In deiner eigenen Zeile, erkennbar an das bist du, gibt es den Knopf nicht: Die eigenen Rechte ändert niemand selbst. Darf jemand mehr als du, steht statt der Knöpfe ein Satz dazu.
So prüfst du, ob es klappt
In der Zeile steht Darf zusätzlich: mit genau dem, was du eingeschaltet hast.
Unter Verlauf steht „Rechte geändert vom Kontoinhaber“ mit dem neuen Recht.
Frag die Person, was sie auf ihrer Startseite unter Außerdem für dich freigeschaltet sieht, oder unter Mein Zugang bei Was du hier darfst.
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